Erklärung zur Barrierefreiheit
Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können. Die Museumsstiftung Post und Telekommunikation ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter onlinesammlung.museumsstiftung.de veröffentlichte Website der Museumsstiftung Post und Telekommunikation.
Die Erklärung ist vom 22.04.2025.
Wir haben die Barrierefreiheit dieser Internet-Seite getestet: Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
Aktuell sind zum Beispiel diese Dinge nicht barrierefrei:
Textalternativen für grafische Seitenelemente:
- Unverlinkte, informationstragende Bilder weisen nicht durchgängig eine äquivalente Textalternative auf.
Semantische Strukturierung und Anpassbarkeit:
- Einzelne redaktionelle Zwischenüberschriften sind nicht mittels HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
- Mehrere aufeinanderfolgende redaktionelle Absätze sind manchmal als einzelner Paragraph mit Umbrüchen ausgezeichnet.
- Einzelne redaktionelle Listen sind nicht als solche ausgezeichnet.
Tastaturbedienung, Navigierbarkeit und Lesbarkeit:
- Sprachwechsel, d.h. anderssprachige Wörter werden nicht ausgezeichnet.
Texte in Leichter Sprache
- Wir arbeiten aktuell (Stand 22.04.2025) an einer Einführung in die Onlinesammlung in leichter Sprache. Die Seite besitzt keine Texte in leichter Sprache.
Gebärdensprache
- Die Seite enthält keine Informationen in Gebärdensprache.
Dokumente zum Herunterladen
- Die pdf-Dokumente zum Herunterladen sind nur teilweise zugänglich für blinde Personen, die Vorlese-Programme auf Ihrem Computer nutzen.
Kontakt und Feedbackmöglichkeit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.onlinesammlung.museumsstiftung.de aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
E-Mail: l.streckert@mspt.de
Telefon: 030 54 64 22 14
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info[at]schlichtungsstelle-bgg.de.