Erklärung zur Barrierefreiheit

Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können. Die Museumsstiftung Post und Telekommunikation ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.museumsstiftung.de veröffentlichte Website der Museumsstiftung Post und Telekommunikation.

Die Erklärung ist vom 11.08.2022 und wurde am 13.03.2025 aktualisiert.

Wir haben die Barrierefreiheit dieser Internet-Seite getestet: Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
Wir arbeiten aktuell (Stand 13.03.2025) an der Verbesserung der Barrierefreiheit auf dieser Seite.

Aktuell sind zum Beispiel diese Dinge nicht barrierefrei:

Nutzung der Internet-Seite ohne Maus
Nicht alle Bereiche der Internet-Seite können von Menschen genutzt werden,
die wegen ihrer Behinderung keine Computer-Maus benutzen können.
Das betrifft besonders Schalt-Flächen, die während der Navigation auf der Seite aufklappen.

Alternativtexte für Fotos und Grafiken
Es gibt nicht für alle Fotos und Grafiken eine Beschreibung, damit blinde Menschen die Internet-Seite besser nutzen können.

Dokumente zum Herunterladen
Die pdf-Dokumente zum Herunterladen sind nur teilweise zugänglich für blinde Personen, die Vorlese-Programme auf Ihrem Computer nutzen.

Wiedergabe von Untertiteln
Die Videos auf der Internet-Seite haben noch keine Untertitel für Menschen mit Hörbehinderungen.

Wiedergabe von Audio-Deskription
Die Videos auf der Internet-Seite haben noch keine Beschreibung mit einem Text für Menschen mit Sehbehinderungen.

Kontakt und Feedbackmöglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.museumsstiftung.de aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

E-Mail: l.streckert@mspt.de
Telefon: 030 54 64 22 14

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info[at]schlichtungsstelle-bgg.de.

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